Beschluss des Präsidiums des STTV

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Punktspielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des STTV (ein- schließlich seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.

3. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt nur für den Punktspielbetrieb. Nachwuchs-Landeseinzelmeisterschaften, Ranglistenspiele und Pokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit ab dem 01.12.2020 wieder durchgeführt oder nachgeholt werden. Die Entscheidungen dazu werden von den Vorständen des STTV, der Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zu gegebener Zeit getroffen.

4. Auf die Neuerteilung von RES-Vermerken im Dezember wird verzichtet.

5. Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde heran- gezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3). Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschaftskämpfe ab Januar 2021 sind seit August 2020 bekannt. Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dem STTV, den Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen und ggf. auch Spieltermine anzupassen. Diese Entscheidung trifft die jeweilige zuständige Spielkommission.

6. Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 01.11.2020 erfolgen.

7. Die nächste Mannschaftsmeldung (entsprechend WO H 2) beginnt plan- mäßig im Dezember 2020 entsprechend der terminlichen Festlegungen des STTV, der BFV, SFV und KFV. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.

8. Für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen: WO G 2: „Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich.“ Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2020/21 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen im Zeitraum 01.01. – 30.06.2021 noch einmal zunimmt, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben. Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 01.01.-30.06.2021 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine Spielvorverlegung handelt. Änderungen innerhalb der gleiche Woche und uhrzeitliche Änderungen solcher Spiele sind möglich, außer in der letzten Punktspielwoche

9. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

gez. Alexander Brömmer Vizepräsident Erwachsensport

Information zum Punktspielbetrieb 30.10. bis 01.11.2020

Das Präsidium des STTV überlässt die Entscheidung den Vereinen/Mann- schaften, ob sie die am Wochenende anstehenden Punktspiele durchführen wollen. Jeder Verein/Mannschaft hat das Recht, unabhängig davon ob man ein sog. Risikogebiet ist oder auch nicht, eine Absetzung beim Spielleiter und beim zuständigen Sportwart bis Freitag 12.00 Uhr zu beantragen. Der den Antrag stellende Verein hat die gegnerische Mannschaft über das Stellen des Verlegungsantrags ebenfalls bis Freitag 12.00 Uhr zu informieren.

Weiterhin wurde entschieden, dass die Landesranglistenturniere der Seniorinnen und Senioren am Wochenende in Döbeln nicht stattfinden. Wir bitten auch hier um Beachtung.

Alle Infos auch unter www.sttv.de

Vanessa Göhler und Torben Golubski neue Kreismeister des TTKV Zwickau

Zum Abschluss fanden dieses Wochenende die Kreismeisterschaften der Damen und Herren A statt. Beide Veranstaltungen richtete der ESV Lok Zwickau aus. Unseren herzlichen Dank dafür.
Bei den Damen war es wie jedes Jahr eine Vergleich der Lok Damen. Vanessa Göhler behauptete sich im Vergleich mit ihren Vereinskolleginnen vor Melanie Hüttel und Anke Kayser.
Bei den Herren A war dieses Jahr ein sehr kleines Teilnehmerfeld. Mit 9 Teilnehmern wurde in der Vorrunde in zwei Gruppen gespielt. In der Gruppe A belegte Christopher Jaehn (SV Stenn), als Qualifikant der KEM Herren B, mit einen 2. Platz und qualifizierte sich für die Endrunde. Gruppensieger wurde Favorit Pierre Grobitzsch (ESV Lok Zwickau). In der Gruppe B setzte sich auch der gesetzte Torben Golubski (SG Vielau 07) durch. Den zweiten Platz belegte aber überraschend Georg Klemm ebenfalls SG Vielau 07.
Die Halbfinals brachten keine Überraschung. Pierre Grobitzsch und Torben Golubski setzten sich gegen Georg Klemm und Christopher Jaehn durch.
In einem spannenden Finale setzte sich unerwartet Torben Golubski gegen den an Nummer 1 gesetzten Pierre Grobitzsch durch und ist damit verdient KEM der Herren A des TTKV Zwickau.
Unser Glückwunsch an alle Sieger und Platzierten.

Ergebnisse KEM Damen und Herren A

Neue Saison mit KEM Herren B gestartet – Luis Bergmann neuer Kreismeister

Mit den KEM Herren B hat die neue Saison im TTKV Zwickau begonnen. 21 Teilnehmer hatten sich für das Turnier angemeldet. Der SV Remse stellte seine Halle auch dieses Jahr unter den besonderen Bedingungen zur Verfügung. Mit Abstandsregeln und Hygienevorschriften erlebten wir ein schönes Turnier.

Im Einzelwettbewerb wurden in vier Gruppen die gemeldeten Spieler ausgelost. Die Plätze eins und zwei jeder Gruppe qualifizierten sich für die Endrunde die im K.O.-System gespielt wurde. Nach spannenden Spielen haben sich alle Favoriten durchgesetzt. Dabei war es aber in allen Gruppen sehr eng. Es mussten die Sätze über das Weiterkommen entscheiden. Auch in der Endrunde waren alle Spiele spannend. Am Ende setzte sich Luis Bergmann vom Post SV Crimmitschau im Finale gegen Kay Tantow vom SV Remse knapp mit 3:2 durch und ist damit verdient neuer Kreiseinzelmeister der Herren B im TTKV Zwickau. Die dritten Plätze belegten Markus Günther vom FV BW Hartmannsdorf und Christopher Jaehn vom SV Stenn. Herzlichen Glückwunsch dem Sieger und allen Platzierten.

Am Doppelwettbewerb nahmen 10 Paare teil. Bestes Doppel und damit Kreismeister wurden auch hier Luis Bergmann mit seinem Doppelpartner Thoralf Teumer. Sie bezwangen im Finale Christian Schnabel/ Thomas Barth (SV Remse). Die dritten Plätze belegten Markus Günther/Martin Barth (FV BW Hartmannsdorf) und Matthias Hofmann/Ullrich Meißner (SV Ortmannsdorf/SSV Lichtenstein). Auch hier unseren herzlichen Glückwunsch an die Sieger und Platzierten.

Neues zum Wettkampf- und Trainigsbetrieb

Aufgrund einer Reihe von Anfragen und E-Mail’s möchten wir darüber informieren, dass im Wettkampf- und Trainingsbetrieb des STTV und seiner Untergliederungen im Normalfall keine Maskenpflicht in den Sporthallen besteht. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb gilt weiterhin: Personen, die an COVID 19 erkrankt sind oder bei denen der akute Verdacht besteht, sind von Wettkämpfen und vom Training ausgeschlossen. Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskel- schmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der STTV empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Wettkampf oder Training teilzunehmen.

Es wird darauf verwiesen, dass der Mindestabstand von 1,50 m immer einzuhalten ist. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tragen die beteiligten Personen einen Mund-Nasen-Schutz. Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sind zu unterlassen. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.

Anmerkungen zum Ablauf des Spiels: – Die Spieler/innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungs- rituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten. – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch. – Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. – Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen und führen keine Bewegungskorrekturen/ Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z.B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen einen Mund-Nase-Schutz. Der Sächsische Tischtennis-Verband orientiert sich mit diesen Festlegungen an der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Infektionsschutzgesetzes sowie an den FAQ’s des Landessportbundes Sachsen.

Das Präsidium des STTV behält sich Ergänzungen und Änderungen dieser Festlegungen vor.

Punktspielstart mit Doppeln

Die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbrei- tung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsminister- iums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vom 14. Juli 2020, hat für den TT-Sport einige Lockerungen zur Folge.
Mit der aktuellen Verordnung werden Sportwettkämpfe mit Publikum wieder gestattet. Als Höchstgrenze sind 1.000 Besucher gestattet. Ab dem 1.9.2020 sollen Sportwettkämpfe mit mehr Besuchern zulässig sein, wenn „eine daten-schutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 [SächsCoronaSchVO] möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden.“
Für Sportwettkämpfe mit Publikum ist ein Hygienekonzept zu erstellen, dass von der kommunalen Behörde zu genehmigen ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 SächsCoronaSchVO). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht für das zu erstellende Hygienekonzept sind Sportwettkämpfe mit Publikum im Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen.
Spezielle Hygieneregeln für Sportwettkämpfe mit Publikum sind in Abschnitt II. Nr. 10 der Allgemeinverfügung Hygiene geregelt.
Aber von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.

Bei Wettkämpfen, aber auch im Training sind die nachfolgenden Punkte im Einzel- und Doppelspielbetrieb besonders zu beachten:
– Das Abklatschen, Umarmungen etc. sind zu unterlassen,
– Sehr enge bzw. extrem kontaktnahe Absprachen mit dem Betreuer/Trainer  z.B. vor dem Spiel und dem Doppelpartner z.B. vor dem Aufschlag
  sind zu unterlassen, – Jeder Spieler verwendet sein eigenes Handtuch, wobei die Ablage der
  beiden Handtücher der Doppelpartner getrennt auf der rechten und linken  Seite am Tischgestell oder in verschiedene Behälter erfolgen sollen, – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn,
– Nach jedem einzelnen Spiel wird eine Reinigung der Tischoberfläche und  des Balles empfohlen.
Weiterhin gelten während des gesamten Wettkampfes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Sachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Festlegungen vor, sollten wichtige Punkte fehlen oder es wieder zu einer Verschärfung der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung und/oder der Allgemeinverfügung kommen.

Sport frei und bleibt gesund
Thomas Neubert
Präsident

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung Infektionsschutzgesetzes

Vorläufige Staffeleinteilung Saison 2020/21

Liebe Sportfreunde!

Nach dem Saisonende 2019/20 ist es an der Zeit, für die Saison 2020/21 zu planen. Nach Festlegung des STTV und des DTTB habe ich die Vorläufige Staffeleinteilung für die Saison 2020/21 erstellt.

Sollten Vereine ihr Startrecht nicht in Anspruch nehmen wollen, bitte ich um schnellstmögliche Rückmeldung bis spätestens 10. 05.20 um auch den nachrückenden Vereinen eine Planungssicherheit zu geben. Die Staffeln im Nachwuchsbereich werden nach Meldeeingang erstellt. Meldungen erbitte ich ebenfalls bis 10.05.2020

In der Hoffnung das wir in der neuen Saison wieder normal spielen können, wünsche ich allen Sportfreunden eine gesunde Zeit.

MfG Ullrich Meißner Leiter Spielkommission