Beschluss des Präsidiums des STTV

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Punktspielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des STTV (ein- schließlich seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.

3. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt nur für den Punktspielbetrieb. Nachwuchs-Landeseinzelmeisterschaften, Ranglistenspiele und Pokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit ab dem 01.12.2020 wieder durchgeführt oder nachgeholt werden. Die Entscheidungen dazu werden von den Vorständen des STTV, der Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zu gegebener Zeit getroffen.

4. Auf die Neuerteilung von RES-Vermerken im Dezember wird verzichtet.

5. Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde heran- gezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3). Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschaftskämpfe ab Januar 2021 sind seit August 2020 bekannt. Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dem STTV, den Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen und ggf. auch Spieltermine anzupassen. Diese Entscheidung trifft die jeweilige zuständige Spielkommission.

6. Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 01.11.2020 erfolgen.

7. Die nächste Mannschaftsmeldung (entsprechend WO H 2) beginnt plan- mäßig im Dezember 2020 entsprechend der terminlichen Festlegungen des STTV, der BFV, SFV und KFV. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.

8. Für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen: WO G 2: „Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich.“ Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2020/21 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen im Zeitraum 01.01. – 30.06.2021 noch einmal zunimmt, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben. Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 01.01.-30.06.2021 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine Spielvorverlegung handelt. Änderungen innerhalb der gleiche Woche und uhrzeitliche Änderungen solcher Spiele sind möglich, außer in der letzten Punktspielwoche

9. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

gez. Alexander Brömmer Vizepräsident Erwachsensport

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