Beschluss des Präsidiums des STTV zur Wettspielordnung ab 04.03.2022

Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele ab dem 04.03.2022 nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises oder eines Testnachweises. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise oder der Testnachweis (ausgenommen Jugendliche U 18) sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.

Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also auch entsprechend der 3G-Regelung.

Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen dieses Beschlusses vor, wenn das nach Corona-Notfall-Verordnung notwendig ist.

gez.Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport

Kreispokal geht nach Obercrinitz/Hartmannsdorf

Die Spielgemeinschaft SG Obercrinitz/BW Hartmannsdorf ist Kreispokalsieger 2022. In der Besetzung Markus Günther, Silvio Günther und Uwe Gündel (Bild v.r.n.l.) setzte man sich 4:1 gegen den SV Cainsdorf 2011 mit Mario Preiß, Manfred Hauke und Karl-Heinz Trommler durch. Der Dritte Platz ging an die zweite Vertretung von
Obercrinitz/Hartmannsdorf (Tino Brückner, Christian Brückner, VolkerPfeiffer).

Herzlichen Glückwünsch an die Spielgemeinschaft !

Kreispokalsieger 2022 – SG Obercrinitz/BW Hartmannsdorf

Drei Titel für Senioren vom KFV Zwickau

Bei den Landeseinzelmeisterschaften der Senioren in Burgstädt erkämpften die Aktiven des KFV Zwickau drei Titel und drei weitere Medaillen. Den Titel in der AK 45 sicherte sich Jens Möbius vom TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal, der sich im Finale gegen Sven Meyer (SV Stenn) durchsetzte. Sieger in der AK 50 wurde Oliver Raab vom ESV Lok Zwickau nach einem Finalerfolg über Oliver Mann (Medizin Borna). Thomas Polheim von der SG Vielau 07 wurde Sachsenmeister in der AK 60, im Endspiel setzte er sich gegen Frank Lukaschek (1. TTV Schwarzenberg) durch. Silber erkämpfte sich Ronny Feistel (SG Vielau 07) in der AK 55 und sein Vereinskamerad Wolfgang Golubski sicherte sich die Bronzemedaille in der AK 60.

Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Resultaten !

Spielbetrieb wird wieder aufgenommen

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen auf Verbandsebene und in den Bezirksfachverbänden wird ab dem 31.01.2022 wieder aufgenommen.
Die Stadt- und Kreisfachverbände können in enger Abstimmung mit ihren Vereinen auch weiterhin individuell entscheiden, ob, wann und wie die Punkt- und Pokalspiele und die Einzelturniere fortgesetzt werden oder auch nicht.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Punktspiel-Mannschaftskämpfe der Sachsen- und Landesligen und der Bezirksligen/-klassen der Vorrunde werden gestrichen.
Für die Fortsetzung des Punktspielbetriebes werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde herangezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3).
Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Februar 2022 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschafts- kämpfe ab Februar 2022 sind seit August 2021 bekannt.
Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1).
Dem STTV und den Bezirksfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen, eventuell Spieltermine anzupassen oder komplett neue Spielpläne zu erstellen. Diese Entscheidung trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.
Bei sehr kleinen Gruppen (Staffeln) kann die komplette Hin- und Rückrunde ausgetragen werden. Auch diese Entscheidungen trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.

Die Rückrundenaufstellungen gelten ab sofort für alle Punkt- und Pokalspiele.

3. Für den Zeitraum 28.02.-30.06.2022 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen:
WSO G 2:
„Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich.“
Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2021/22 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen so stark zunimmt, dass der Spielbetrieb wiederum ganz oder teilweise ausgesetzt werden muss, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben.
Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 28.02.-30.06.2022 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine offizielle Spielvorverlegung handelt. Ausnahmen bilden Spielnach-verlegungen innerhalb der ursprünglich angesetzten Kalenderwoche. (außer in der letzten Punktspielwoche).
Aufgrund der Winterferien sind Nachverlegungen von Punktspielen im Zeitraum 31.01.-27.02.2022 bis zum 25.03.2022 möglich. Solche Spiele dürfen aber nur dann verlegt werden, wenn ein konkretes mit dem Gegner abgestimmtes Spieldatum vorliegt.

4. Sollte in einem Kreis der Spielbetrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen ausgesetzt werden, ist der Spielleiter/die Spielkommission berechtigt das Heimrecht zu tauschen, damit ein Spiel zur Austragung kommen kann.

5. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3.

6. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

7. Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele nur nach der sogenannten 2G Plus-Regelung durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde (ausgenommen Jugendliche U 18) besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises sowie eines zusätzlichen Testnachweises.
Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige zusätzliche Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser zusätzliche Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.
Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Dieser Testnachweis ist nicht notwendig in folgenden Fällen:
• es besteht der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster Impfung),
• bei Schüler/Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen,
• es besteht der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung sowie ein gültiger Genesenennachweis oder
• es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 3 Monate ist.

Der Impf- oder der gültige Genesenennachweis kann durch einen Testnachweis ersetzt werden, wenn für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausge- sprochen wurde.
Für den Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung ist auch anzugeben, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also entsprechend der 3G-Regelung.

8. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen müssen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.

gez. Alexander Brömmer

Vizepräsident Erwachsenensport

Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit unterbrochen

Beschlussfassung des Präsidiums des STTV

Am Montag, den 22.11.2021 tritt die neue Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen in Kraft. Laut § 13 der Verordnung ist ab dann die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt.

Abweichend davon ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Trainer/ Übungsleiter unterliegen der 3G-Regelung.

Aus diesem Grund unterbricht das Präsidium des STTV ab dem 22.11.2021 den Spielbetrieb (Mannschaft und Einzel) für alle Ligen, Meisterschaften und Turniere und aller Altersklassen im STTV inkl. der BFV, KFV und SFV auf unbestimmte Zeit.

Über eine Fortführung des Spielbetriebs werden wir in Abhängigkeit der Infektionszahlen und der politischen Vorgaben zu gegebener Zeit entscheiden.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern, Trainer und Übungsleitern und allen Funktionären beste Gesundheit. Auch wenn wir jetzt wieder eine TT-Pause einlegen müssen, wünsche ich allen Durchhaltevermögen und bleibt unserem schönen Tischtennissport weiterhin treu. Bleibt gesund!

Thomas Neubert

Präsident

Mannschaftsspielbetrieb wird abgebrochen – Saison 2020/21 annulliert !

Das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbandes als Entscheidungs- gremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 hat beschlossen, den gesamten Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wegen der anhal- tenden Corona-Pandemie abzubrechen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die im November beschlossene Einfachrunde zu Ende gespielt werden kann. Aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und eines fehlenden klaren Stufenplanes der Bundes- und Landesregierung, ab wann Lockerungen für den Hallensport möglich sind, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Insbesondere wegen der ungeklärten Hallenöffnungen und der geringen Anzahl an Terminen (auch bedingt durch die Osterferien) für den Mannschaftsspielbetrieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letzter Wechseltermin) halten wir eine fristgemäße Beendigung des Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in dem einen oder anderen Ort, der einen oder anderen Stadt nach Ostern evtl. möglich sein wird, den Tischtennis-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Ein flächendeckender Wettkampf- und Trainingsbetrieb in ganz Sachsen, selbst in den Bezirken und innerhalb der einzelnen Kreise wird aber nicht möglich sein und würde dazu führen, dass kein fairer Auf- und Abstiegskampf gewährleistet werden kann.

Auch die auf der Internetseite des Deutschen Tischtennis-Bundes weiteren genannten Gründe für den Abbruch des Spielbetriebes der Bundesspiel- klassen (außer 1. Bundesliga) waren für uns wichtig bei der Entscheidungs- findung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit aller Aktiven und Offiziellen absolute Priorität. In zahlreichen Gesprächen mit SportlerInnen unseres Verbandes sind diese Sorgen deutlich geworden.

Aus diesen Gründen wurden folgende Festlegungen getroffen:

Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021

• Punktspielbetrieb
Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des STTV (inkl. seiner BFV, KFV, SFV) mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).

Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.

Die gleiche Entscheidung wurde für die Bundesspielklassen durch das Präsidium des DTTB getroffen. Zur DTTB-News-Meldung vom 16.02.2021 auf tischtennis.de!

• Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere

Die lt. Terminplan festgelegten Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere werden bis 31.03.2021 ausgesetzt.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

• Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des STTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.

• Es gibt durch den Beschluss zur Annulierung der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurück-gezogenen Mannschaften“.

• In der Wahrnehmung bedeutet das, die Spielzeit 2020/2021 hat nicht statt-gefunden!

• Die Wertung der bisher absolvierten Spiele (trotz Annulierung der Spielzeit 2020/2021) bleibt gemäß WO E 3 für die LivePZ/TTR-Werte unberührt.

• Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.

• Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Vorrunde der Saison 2020/21 die Teilnahme an einem Punktspiel aus. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden. Das gilt also auch für die Saison 2021/22!

• Die Bestimmungen zur Berechnung der LivePZ/TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der LivePZ/TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022
• Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligen-zusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 05. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.

• Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.

• Bei der Auffüllreihenfolge gilt für die Ligeneinteilung 2021/2022 grundsätzlich die Wettspielordnung. Allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.

• Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im STTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.

Thomas Neubert
Präsident

Trauer um Peter Gruner

In stiller Anteilnahme teilt der TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal mit, daß sein langjähriges Vereinsmitglied

                                     Peter „Sepp“ Gruner

im Alter von 77 Jahren am 27. Januar verstorben ist.

„Sepp“, wie er von allen Tischtennisspielern nur genannt wurde fand relativ spät, mit zehn Jahren, durch den Schulsport zum Tischtennis. Mit viel Trainingsfleiß und großem Willen ließen Erfolge nicht lange auf sich warten. 1957 gewann er mit der Bezirksauswahl den damaligen Pokal des Friedens und bereits zwei Jahre später bestritt er als Jugendlicher seine erste Wettkampfsaison in der damaligen DDR-Liga. Danach war Peter sechs Jahre für die Bezirksligamannschaft von Fortschritt Meerane aktiv, ehe er 1967/68 fester Bestandteil der ersten Herrenmannschaft des SV Sachsenring Hohenstein-Ernstthal wurde. Mit seinen Mannschaftskameraden schaffte er den Sprung von der Bezirksliga bis in die Oberliga und dort etablierten sich die Karl-May-Städter auch dank seiner Spielstärke viele Jahre lang. Unzählige Male wurde er Kreismeister des Kreises Hohenstein-Ernstthal und erste bis dritte Plätze bei Bezirksmeisterschaften sowie Landesmeisterschaften der Senioren schmückten seine Trophäensammlung. Als schönsten Mannschaftserfolg wertete er den Gewinn des FDGB-Pokals in Tannenberg. Peter war ein Sportsmann, der seine reichhaltigen Erfahrungen gern dem TT-Nachwuchs weitergab. Kameradschaft und Geselligkeit im Hohnstein-Ernstthaler Verein bedeuteten ihm immer sehr viel. Als treuer Fan und Zuschauer begleitete er noch viele Punktspiele in der „Grünen Hölle“, ehe sein Herz nun aufgehört hat zu schlagen.

„Sepp“ – Du wirst in Gedanken immer bei uns sein und wir werden Dein Andenken in Ehren halten.

Deine Sportfreunde vom

TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal