Beschluss des Präsidiums des STTV zur Wettspielordnung ab 04.03.2022

Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele ab dem 04.03.2022 nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises oder eines Testnachweises. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise oder der Testnachweis (ausgenommen Jugendliche U 18) sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.

Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also auch entsprechend der 3G-Regelung.

Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen dieses Beschlusses vor, wenn das nach Corona-Notfall-Verordnung notwendig ist.

gez.Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport

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