Neuer Vorstand des KFV Zwickau gewählt

Auf dem 5. Verbandstag des KFV Zwickau, am 07. Juni 2022 in Lichtenstein, wählten die Delegierten den neuen Vorstand für die kommenden vier Jahre. Die Mitglieder des neuen Vorstandes wählten anschließend Sportfreund Markus Günther zum neuen Vorsitzenden des KFV Zwickau.

Der neue Vorstand besteht aus folgenden Sportfreunden:

Reinhold Freund, Axel Franke, Walther Eckstein, Markus Günther (Vorsitzender), Matthias Günther (Stellvertreter), Steffen Gründig (v.l.n.r.) und Matthias Hofmann (nicht im Bild).

Beschluss des Präsidiums des STTV zur Wettspielordnung ab 04.03.2022

Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele ab dem 04.03.2022 nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises oder eines Testnachweises. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise oder der Testnachweis (ausgenommen Jugendliche U 18) sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.

Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also auch entsprechend der 3G-Regelung.

Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen dieses Beschlusses vor, wenn das nach Corona-Notfall-Verordnung notwendig ist.

gez.Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport

Kreispokal geht nach Obercrinitz/Hartmannsdorf

Die Spielgemeinschaft SG Obercrinitz/BW Hartmannsdorf ist Kreispokalsieger 2022. In der Besetzung Markus Günther, Silvio Günther und Uwe Gündel (Bild v.r.n.l.) setzte man sich 4:1 gegen den SV Cainsdorf 2011 mit Mario Preiß, Manfred Hauke und Karl-Heinz Trommler durch. Der Dritte Platz ging an die zweite Vertretung von
Obercrinitz/Hartmannsdorf (Tino Brückner, Christian Brückner, VolkerPfeiffer).

Herzlichen Glückwünsch an die Spielgemeinschaft !

Kreispokalsieger 2022 – SG Obercrinitz/BW Hartmannsdorf

Drei Titel für Senioren vom KFV Zwickau

Bei den Landeseinzelmeisterschaften der Senioren in Burgstädt erkämpften die Aktiven des KFV Zwickau drei Titel und drei weitere Medaillen. Den Titel in der AK 45 sicherte sich Jens Möbius vom TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal, der sich im Finale gegen Sven Meyer (SV Stenn) durchsetzte. Sieger in der AK 50 wurde Oliver Raab vom ESV Lok Zwickau nach einem Finalerfolg über Oliver Mann (Medizin Borna). Thomas Polheim von der SG Vielau 07 wurde Sachsenmeister in der AK 60, im Endspiel setzte er sich gegen Frank Lukaschek (1. TTV Schwarzenberg) durch. Silber erkämpfte sich Ronny Feistel (SG Vielau 07) in der AK 55 und sein Vereinskamerad Wolfgang Golubski sicherte sich die Bronzemedaille in der AK 60.

Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Resultaten !

Spielbetrieb wird wieder aufgenommen

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen auf Verbandsebene und in den Bezirksfachverbänden wird ab dem 31.01.2022 wieder aufgenommen.
Die Stadt- und Kreisfachverbände können in enger Abstimmung mit ihren Vereinen auch weiterhin individuell entscheiden, ob, wann und wie die Punkt- und Pokalspiele und die Einzelturniere fortgesetzt werden oder auch nicht.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Punktspiel-Mannschaftskämpfe der Sachsen- und Landesligen und der Bezirksligen/-klassen der Vorrunde werden gestrichen.
Für die Fortsetzung des Punktspielbetriebes werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde herangezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3).
Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Februar 2022 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschafts- kämpfe ab Februar 2022 sind seit August 2021 bekannt.
Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1).
Dem STTV und den Bezirksfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen, eventuell Spieltermine anzupassen oder komplett neue Spielpläne zu erstellen. Diese Entscheidung trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.
Bei sehr kleinen Gruppen (Staffeln) kann die komplette Hin- und Rückrunde ausgetragen werden. Auch diese Entscheidungen trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.

Die Rückrundenaufstellungen gelten ab sofort für alle Punkt- und Pokalspiele.

3. Für den Zeitraum 28.02.-30.06.2022 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen:
WSO G 2:
„Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich.“
Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2021/22 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen so stark zunimmt, dass der Spielbetrieb wiederum ganz oder teilweise ausgesetzt werden muss, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben.
Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 28.02.-30.06.2022 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine offizielle Spielvorverlegung handelt. Ausnahmen bilden Spielnach-verlegungen innerhalb der ursprünglich angesetzten Kalenderwoche. (außer in der letzten Punktspielwoche).
Aufgrund der Winterferien sind Nachverlegungen von Punktspielen im Zeitraum 31.01.-27.02.2022 bis zum 25.03.2022 möglich. Solche Spiele dürfen aber nur dann verlegt werden, wenn ein konkretes mit dem Gegner abgestimmtes Spieldatum vorliegt.

4. Sollte in einem Kreis der Spielbetrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen ausgesetzt werden, ist der Spielleiter/die Spielkommission berechtigt das Heimrecht zu tauschen, damit ein Spiel zur Austragung kommen kann.

5. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3.

6. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

7. Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele nur nach der sogenannten 2G Plus-Regelung durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde (ausgenommen Jugendliche U 18) besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises sowie eines zusätzlichen Testnachweises.
Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige zusätzliche Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser zusätzliche Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.
Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Dieser Testnachweis ist nicht notwendig in folgenden Fällen:
• es besteht der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster Impfung),
• bei Schüler/Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen,
• es besteht der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung sowie ein gültiger Genesenennachweis oder
• es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 3 Monate ist.

Der Impf- oder der gültige Genesenennachweis kann durch einen Testnachweis ersetzt werden, wenn für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausge- sprochen wurde.
Für den Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung ist auch anzugeben, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also entsprechend der 3G-Regelung.

8. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen müssen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.

gez. Alexander Brömmer

Vizepräsident Erwachsenensport

Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit unterbrochen

Beschlussfassung des Präsidiums des STTV

Am Montag, den 22.11.2021 tritt die neue Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen in Kraft. Laut § 13 der Verordnung ist ab dann die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt.

Abweichend davon ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Trainer/ Übungsleiter unterliegen der 3G-Regelung.

Aus diesem Grund unterbricht das Präsidium des STTV ab dem 22.11.2021 den Spielbetrieb (Mannschaft und Einzel) für alle Ligen, Meisterschaften und Turniere und aller Altersklassen im STTV inkl. der BFV, KFV und SFV auf unbestimmte Zeit.

Über eine Fortführung des Spielbetriebs werden wir in Abhängigkeit der Infektionszahlen und der politischen Vorgaben zu gegebener Zeit entscheiden.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern, Trainer und Übungsleitern und allen Funktionären beste Gesundheit. Auch wenn wir jetzt wieder eine TT-Pause einlegen müssen, wünsche ich allen Durchhaltevermögen und bleibt unserem schönen Tischtennissport weiterhin treu. Bleibt gesund!

Thomas Neubert

Präsident