Mannschaftsspielbetrieb wird abgebrochen – Saison 2020/21 annulliert !

Das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbandes als Entscheidungs- gremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 hat beschlossen, den gesamten Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wegen der anhal- tenden Corona-Pandemie abzubrechen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die im November beschlossene Einfachrunde zu Ende gespielt werden kann. Aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und eines fehlenden klaren Stufenplanes der Bundes- und Landesregierung, ab wann Lockerungen für den Hallensport möglich sind, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Insbesondere wegen der ungeklärten Hallenöffnungen und der geringen Anzahl an Terminen (auch bedingt durch die Osterferien) für den Mannschaftsspielbetrieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letzter Wechseltermin) halten wir eine fristgemäße Beendigung des Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in dem einen oder anderen Ort, der einen oder anderen Stadt nach Ostern evtl. möglich sein wird, den Tischtennis-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Ein flächendeckender Wettkampf- und Trainingsbetrieb in ganz Sachsen, selbst in den Bezirken und innerhalb der einzelnen Kreise wird aber nicht möglich sein und würde dazu führen, dass kein fairer Auf- und Abstiegskampf gewährleistet werden kann.

Auch die auf der Internetseite des Deutschen Tischtennis-Bundes weiteren genannten Gründe für den Abbruch des Spielbetriebes der Bundesspiel- klassen (außer 1. Bundesliga) waren für uns wichtig bei der Entscheidungs- findung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit aller Aktiven und Offiziellen absolute Priorität. In zahlreichen Gesprächen mit SportlerInnen unseres Verbandes sind diese Sorgen deutlich geworden.

Aus diesen Gründen wurden folgende Festlegungen getroffen:

Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021

• Punktspielbetrieb
Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des STTV (inkl. seiner BFV, KFV, SFV) mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).

Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.

Die gleiche Entscheidung wurde für die Bundesspielklassen durch das Präsidium des DTTB getroffen. Zur DTTB-News-Meldung vom 16.02.2021 auf tischtennis.de!

• Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere

Die lt. Terminplan festgelegten Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere werden bis 31.03.2021 ausgesetzt.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

• Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des STTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.

• Es gibt durch den Beschluss zur Annulierung der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurück-gezogenen Mannschaften“.

• In der Wahrnehmung bedeutet das, die Spielzeit 2020/2021 hat nicht statt-gefunden!

• Die Wertung der bisher absolvierten Spiele (trotz Annulierung der Spielzeit 2020/2021) bleibt gemäß WO E 3 für die LivePZ/TTR-Werte unberührt.

• Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.

• Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Vorrunde der Saison 2020/21 die Teilnahme an einem Punktspiel aus. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden. Das gilt also auch für die Saison 2021/22!

• Die Bestimmungen zur Berechnung der LivePZ/TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der LivePZ/TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022
• Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligen-zusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 05. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.

• Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.

• Bei der Auffüllreihenfolge gilt für die Ligeneinteilung 2021/2022 grundsätzlich die Wettspielordnung. Allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.

• Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im STTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.

Thomas Neubert
Präsident

Trauer um Peter Gruner

In stiller Anteilnahme teilt der TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal mit, daß sein langjähriges Vereinsmitglied

                                     Peter „Sepp“ Gruner

im Alter von 77 Jahren am 27. Januar verstorben ist.

„Sepp“, wie er von allen Tischtennisspielern nur genannt wurde fand relativ spät, mit zehn Jahren, durch den Schulsport zum Tischtennis. Mit viel Trainingsfleiß und großem Willen ließen Erfolge nicht lange auf sich warten. 1957 gewann er mit der Bezirksauswahl den damaligen Pokal des Friedens und bereits zwei Jahre später bestritt er als Jugendlicher seine erste Wettkampfsaison in der damaligen DDR-Liga. Danach war Peter sechs Jahre für die Bezirksligamannschaft von Fortschritt Meerane aktiv, ehe er 1967/68 fester Bestandteil der ersten Herrenmannschaft des SV Sachsenring Hohenstein-Ernstthal wurde. Mit seinen Mannschaftskameraden schaffte er den Sprung von der Bezirksliga bis in die Oberliga und dort etablierten sich die Karl-May-Städter auch dank seiner Spielstärke viele Jahre lang. Unzählige Male wurde er Kreismeister des Kreises Hohenstein-Ernstthal und erste bis dritte Plätze bei Bezirksmeisterschaften sowie Landesmeisterschaften der Senioren schmückten seine Trophäensammlung. Als schönsten Mannschaftserfolg wertete er den Gewinn des FDGB-Pokals in Tannenberg. Peter war ein Sportsmann, der seine reichhaltigen Erfahrungen gern dem TT-Nachwuchs weitergab. Kameradschaft und Geselligkeit im Hohnstein-Ernstthaler Verein bedeuteten ihm immer sehr viel. Als treuer Fan und Zuschauer begleitete er noch viele Punktspiele in der „Grünen Hölle“, ehe sein Herz nun aufgehört hat zu schlagen.

„Sepp“ – Du wirst in Gedanken immer bei uns sein und wir werden Dein Andenken in Ehren halten.

Deine Sportfreunde vom

TTC Sachsenring Hohenstein-Ernstthal

Trauer um Karl Wobisch

Der Tischtennisverein SV Rotation Langenbach und der Vorstand des KFV Zwickau trauern um einen engagierten Sportler und Funktionär, dessen Herz dem Tischtennissport gehörte. Am 31. Januar 2021 ist

                                               Karl Wobisch

im Alter von 80 Jahren verstorben.

Seit Anfang der 60er Jahre war er Abteilungsleiter und übte diese Funktion bis 1990 aus. Als Vorstandsmitglied war er im SV bis 2010 engagiert tätig. Seit der Zusammenführung der ehemaligen Kreisverbände Chemnitzer Land/Zwickauer Land und Zwickau zum KFV Zwickau im Jahr 2008 war Karl ebenfalls wieder Mitglied im Vorstand  und mit viel Einsatz widmete er sich dem Bereich des Seniorensports. Erst in den letzten Jahren zog er sich aus gesundheitlichen Gründen vom aktiven Wettkampfsport zurück.

Karl hinterlässt eine große Lücke und er wird nicht nur dem SV Rotation Langenbach als „Mister Tischtennis“ in guter Erinnerung bleiben.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten.

KFV Zwickau                                                       SV Rotation Langenbach Vorstand                                                             Abteilung Tischtennis

Beschluss des Präsidiums des STTV

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Punktspielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des STTV (ein- schließlich seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.

3. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt nur für den Punktspielbetrieb. Nachwuchs-Landeseinzelmeisterschaften, Ranglistenspiele und Pokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit ab dem 01.12.2020 wieder durchgeführt oder nachgeholt werden. Die Entscheidungen dazu werden von den Vorständen des STTV, der Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zu gegebener Zeit getroffen.

4. Auf die Neuerteilung von RES-Vermerken im Dezember wird verzichtet.

5. Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde heran- gezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3). Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschaftskämpfe ab Januar 2021 sind seit August 2020 bekannt. Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dem STTV, den Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen und ggf. auch Spieltermine anzupassen. Diese Entscheidung trifft die jeweilige zuständige Spielkommission.

6. Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 01.11.2020 erfolgen.

7. Die nächste Mannschaftsmeldung (entsprechend WO H 2) beginnt plan- mäßig im Dezember 2020 entsprechend der terminlichen Festlegungen des STTV, der BFV, SFV und KFV. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.

8. Für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen: WO G 2: „Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich.“ Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2020/21 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen im Zeitraum 01.01. – 30.06.2021 noch einmal zunimmt, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben. Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 01.01.-30.06.2021 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine Spielvorverlegung handelt. Änderungen innerhalb der gleiche Woche und uhrzeitliche Änderungen solcher Spiele sind möglich, außer in der letzten Punktspielwoche

9. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

gez. Alexander Brömmer Vizepräsident Erwachsensport

Information zum Punktspielbetrieb 30.10. bis 01.11.2020

Das Präsidium des STTV überlässt die Entscheidung den Vereinen/Mann- schaften, ob sie die am Wochenende anstehenden Punktspiele durchführen wollen. Jeder Verein/Mannschaft hat das Recht, unabhängig davon ob man ein sog. Risikogebiet ist oder auch nicht, eine Absetzung beim Spielleiter und beim zuständigen Sportwart bis Freitag 12.00 Uhr zu beantragen. Der den Antrag stellende Verein hat die gegnerische Mannschaft über das Stellen des Verlegungsantrags ebenfalls bis Freitag 12.00 Uhr zu informieren.

Weiterhin wurde entschieden, dass die Landesranglistenturniere der Seniorinnen und Senioren am Wochenende in Döbeln nicht stattfinden. Wir bitten auch hier um Beachtung.

Alle Infos auch unter www.sttv.de

Neues zum Wettkampf- und Trainigsbetrieb

Aufgrund einer Reihe von Anfragen und E-Mail’s möchten wir darüber informieren, dass im Wettkampf- und Trainingsbetrieb des STTV und seiner Untergliederungen im Normalfall keine Maskenpflicht in den Sporthallen besteht. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb gilt weiterhin: Personen, die an COVID 19 erkrankt sind oder bei denen der akute Verdacht besteht, sind von Wettkämpfen und vom Training ausgeschlossen. Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskel- schmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der STTV empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Wettkampf oder Training teilzunehmen.

Es wird darauf verwiesen, dass der Mindestabstand von 1,50 m immer einzuhalten ist. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tragen die beteiligten Personen einen Mund-Nasen-Schutz. Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sind zu unterlassen. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.

Anmerkungen zum Ablauf des Spiels: – Die Spieler/innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungs- rituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten. – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch. – Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. – Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen und führen keine Bewegungskorrekturen/ Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z.B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen einen Mund-Nase-Schutz. Der Sächsische Tischtennis-Verband orientiert sich mit diesen Festlegungen an der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Infektionsschutzgesetzes sowie an den FAQ’s des Landessportbundes Sachsen.

Das Präsidium des STTV behält sich Ergänzungen und Änderungen dieser Festlegungen vor.

Punktspielstart mit Doppeln

Die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbrei- tung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsminister- iums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vom 14. Juli 2020, hat für den TT-Sport einige Lockerungen zur Folge.
Mit der aktuellen Verordnung werden Sportwettkämpfe mit Publikum wieder gestattet. Als Höchstgrenze sind 1.000 Besucher gestattet. Ab dem 1.9.2020 sollen Sportwettkämpfe mit mehr Besuchern zulässig sein, wenn „eine daten-schutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 [SächsCoronaSchVO] möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden.“
Für Sportwettkämpfe mit Publikum ist ein Hygienekonzept zu erstellen, dass von der kommunalen Behörde zu genehmigen ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 SächsCoronaSchVO). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht für das zu erstellende Hygienekonzept sind Sportwettkämpfe mit Publikum im Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen.
Spezielle Hygieneregeln für Sportwettkämpfe mit Publikum sind in Abschnitt II. Nr. 10 der Allgemeinverfügung Hygiene geregelt.
Aber von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.

Bei Wettkämpfen, aber auch im Training sind die nachfolgenden Punkte im Einzel- und Doppelspielbetrieb besonders zu beachten:
– Das Abklatschen, Umarmungen etc. sind zu unterlassen,
– Sehr enge bzw. extrem kontaktnahe Absprachen mit dem Betreuer/Trainer  z.B. vor dem Spiel und dem Doppelpartner z.B. vor dem Aufschlag
  sind zu unterlassen, – Jeder Spieler verwendet sein eigenes Handtuch, wobei die Ablage der
  beiden Handtücher der Doppelpartner getrennt auf der rechten und linken  Seite am Tischgestell oder in verschiedene Behälter erfolgen sollen, – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn,
– Nach jedem einzelnen Spiel wird eine Reinigung der Tischoberfläche und  des Balles empfohlen.
Weiterhin gelten während des gesamten Wettkampfes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Sachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Festlegungen vor, sollten wichtige Punkte fehlen oder es wieder zu einer Verschärfung der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung und/oder der Allgemeinverfügung kommen.

Sport frei und bleibt gesund
Thomas Neubert
Präsident

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung Infektionsschutzgesetzes

Individual-und Mannschaftsspielbetrieb bis zunächst 17. April ausgesetzt!

Der Deutsche Tischtennis-Bund und der Sächsische Tischtennis-Verband setzen den Spielbetrieb wegen der Ausbreitung des Coronavirus mit sofortiger Wirkung bis zunächst einschließlich 17. April aus.
Zunächst hat dies das DTTB-Präsidium in einer Telefonkonferenz am Freitagmorgen einstimmig beschlossen. Die Aussetzung gilt für den kom- pletten Individual- und Mannschaftsspielbetrieb in Verantwortung des DTTB.
Dieser Aussetzung des Spielbetriebes haben sich bundeseinheitlich alle Mittglieds-verbände angeschlossen. Somit gilt diese Festlegung auch für den kompletten Individual- und Mannschaftsspielbetrieb in Verantwortung des Sächsischen Tischtennis-Verband, seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfach- verbände.