Das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbandes als Entscheidungs- gremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 hat beschlossen, den gesamten Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wegen der anhal- tenden Corona-Pandemie abzubrechen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die im November beschlossene Einfachrunde zu Ende gespielt werden kann. Aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und eines fehlenden klaren Stufenplanes der Bundes- und Landesregierung, ab wann Lockerungen für den Hallensport möglich sind, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Insbesondere wegen der ungeklärten Hallenöffnungen und der geringen Anzahl an Terminen (auch bedingt durch die Osterferien) für den Mannschaftsspielbetrieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letzter Wechseltermin) halten wir eine fristgemäße Beendigung des Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in dem einen oder anderen Ort, der einen oder anderen Stadt nach Ostern evtl. möglich sein wird, den Tischtennis-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Ein flächendeckender Wettkampf- und Trainingsbetrieb in ganz Sachsen, selbst in den Bezirken und innerhalb der einzelnen Kreise wird aber nicht möglich sein und würde dazu führen, dass kein fairer Auf- und Abstiegskampf gewährleistet werden kann.
Auch die auf der Internetseite des Deutschen Tischtennis-Bundes weiteren genannten Gründe für den Abbruch des Spielbetriebes der Bundesspiel- klassen (außer 1. Bundesliga) waren für uns wichtig bei der Entscheidungs- findung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit aller Aktiven und Offiziellen absolute Priorität. In zahlreichen Gesprächen mit SportlerInnen unseres Verbandes sind diese Sorgen deutlich geworden.
Aus diesen Gründen wurden folgende Festlegungen getroffen:
Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021
• Punktspielbetrieb
Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des STTV (inkl. seiner BFV, KFV, SFV) mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).
Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.
Die gleiche Entscheidung wurde für die Bundesspielklassen durch das Präsidium des DTTB getroffen. Zur DTTB-News-Meldung vom 16.02.2021 auf tischtennis.de!
• Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere
Die lt. Terminplan festgelegten Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere werden bis 31.03.2021 ausgesetzt.
Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021
• Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des STTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
• Es gibt durch den Beschluss zur Annulierung der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurück-gezogenen Mannschaften“.
• In der Wahrnehmung bedeutet das, die Spielzeit 2020/2021 hat nicht statt-gefunden!
• Die Wertung der bisher absolvierten Spiele (trotz Annulierung der Spielzeit 2020/2021) bleibt gemäß WO E 3 für die LivePZ/TTR-Werte unberührt.
• Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.
• Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Vorrunde der Saison 2020/21 die Teilnahme an einem Punktspiel aus. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden. Das gilt also auch für die Saison 2021/22!
• Die Bestimmungen zur Berechnung der LivePZ/TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der LivePZ/TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.
Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022
• Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligen-zusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 05. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.
• Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.
• Bei der Auffüllreihenfolge gilt für die Ligeneinteilung 2021/2022 grundsätzlich die Wettspielordnung. Allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.
• Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im STTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.
Thomas Neubert
Präsident