Aufgrund einer Reihe von Anfragen und E-Mail’s möchten wir darüber informieren, dass im Wettkampf- und Trainingsbetrieb des STTV und seiner Untergliederungen im Normalfall keine Maskenpflicht in den Sporthallen besteht. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb gilt weiterhin: Personen, die an COVID 19 erkrankt sind oder bei denen der akute Verdacht besteht, sind von Wettkämpfen und vom Training ausgeschlossen. Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskel- schmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der STTV empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Wettkampf oder Training teilzunehmen.
Es wird darauf verwiesen, dass der Mindestabstand von 1,50 m immer einzuhalten ist. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tragen die beteiligten Personen einen Mund-Nasen-Schutz. Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sind zu unterlassen. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Anmerkungen zum Ablauf des Spiels: – Die Spieler/innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungs- rituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten. – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch. – Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. – Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen und führen keine Bewegungskorrekturen/ Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z.B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer/innen und ggf. Betreuer/innen einen Mund-Nase-Schutz. Der Sächsische Tischtennis-Verband orientiert sich mit diesen Festlegungen an der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Infektionsschutzgesetzes sowie an den FAQ’s des Landessportbundes Sachsen.
Das Präsidium des STTV behält sich Ergänzungen und Änderungen dieser Festlegungen vor.