Die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbrei- tung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsminister- iums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vom 14. Juli 2020, hat für den TT-Sport einige Lockerungen zur Folge.
Mit der aktuellen Verordnung werden Sportwettkämpfe mit Publikum wieder gestattet. Als Höchstgrenze sind 1.000 Besucher gestattet. Ab dem 1.9.2020 sollen Sportwettkämpfe mit mehr Besuchern zulässig sein, wenn „eine daten-schutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 [SächsCoronaSchVO] möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden.“
Für Sportwettkämpfe mit Publikum ist ein Hygienekonzept zu erstellen, dass von der kommunalen Behörde zu genehmigen ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 SächsCoronaSchVO). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht für das zu erstellende Hygienekonzept sind Sportwettkämpfe mit Publikum im Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen.
Spezielle Hygieneregeln für Sportwettkämpfe mit Publikum sind in Abschnitt II. Nr. 10 der Allgemeinverfügung Hygiene geregelt.
Aber von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.
Bei Wettkämpfen, aber auch im Training sind die nachfolgenden Punkte im Einzel- und Doppelspielbetrieb besonders zu beachten:
– Das Abklatschen, Umarmungen etc. sind zu unterlassen,
– Sehr enge bzw. extrem kontaktnahe Absprachen mit dem Betreuer/Trainer z.B. vor dem Spiel und dem Doppelpartner z.B. vor dem Aufschlag
sind zu unterlassen, – Jeder Spieler verwendet sein eigenes Handtuch, wobei die Ablage der
beiden Handtücher der Doppelpartner getrennt auf der rechten und linken Seite am Tischgestell oder in verschiedene Behälter erfolgen sollen, – Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn,
– Nach jedem einzelnen Spiel wird eine Reinigung der Tischoberfläche und des Balles empfohlen.
Weiterhin gelten während des gesamten Wettkampfes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Sachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.
Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Festlegungen vor, sollten wichtige Punkte fehlen oder es wieder zu einer Verschärfung der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung und/oder der Allgemeinverfügung kommen.
Sport frei und bleibt gesund
Thomas Neubert
Präsident
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Allgemeinverfügung Infektionsschutzgesetzes